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Ein Generalist ist gleich einem Mehrkämpfer: Im Verhältnis zu seines Gleichen ist er in allen geforderten Disziplinen recht gut, trifft er aber auf einen, der sich nur auf eine oder wenige, gut miteinander kombinierbare Sportarten spezialisiert, gerät er schnell ins Hintertreffen. Wer gut laufen kann, kann deswegen noch lange nicht gut Kugelstoßen oder Speerwerfen und umgekehrt.
So ist es auch im deutschen, zunehmend durch die EU geprägten Recht. Deshalb habe ich mich - nach Jahren als Generalist in einer überörtlichen Sozietät in Niederbayern und der schon auf das IT-Recht, den Gewerblichen Rechtsschutz und das sog. Wirtschaftsrecht
konzentrierten Tätigkeit in einer Großkanzlei im Raum Nürnberg - seit meiner Tätigkeit in der Kanzlei

QGJB
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

ab dem Jahr 2007 weiter nachhaltig auf

  • das Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • das IT-Recht,
  • den Bereich der sog. Compliance, hier insbesondere auf das Datenschutzrecht und
  • den sog. Gewerblichen Rechtsschutz, im Wesentlichen bestehend aus dem Marken-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie dem Urheberrecht

fokussiert, wobei hier oft auch Fragen aus

  • dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • eine zentrale Rolle spielen. Dabei trage ich keine Scheuklappen, sondern aufgrund meiner gesammelten Erfahrungen ist mir das Problembewusstsein auch für andere Rechtsgebiete nicht abhanden gekommen.


Alle bei QGJB tätigen Rechtsanwälte haben ihre Tätigkeit auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet. Dabei arbeiten wir bei der Lösung der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unserer Mandanten interdisziplinär mit unserem Wirtschaftsprüfer und den Steuerberatern zusammen.

Kompetenz aus einer Hand ...